ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TICKETINHABER*INNEN


Organisator: Agentur Landesdomäne.
Ticket: Gültiges Ticket, das beim Organisator rechtmäßig erstanden oder von diesem (in jeglicher Form) bereitgestellt wurde, und dessen Vorlegung dem Inhaber den Zugang zur Veranstaltung / zum Event, die / das am hierfür vorgesehenen Ort stattfindet (in der Folge Location genannt), zu den darauf angegebenen Daten und Zeiten ermöglicht. Das Ticket muss dem Empfangspersonal beim Eintritt unversehrt vorgelegt und für die gesamte Aufenthaltsdauer in der Location aufbewahrt werden.
Ticketkäufer*in: Die Person, die das Ticket beim Organisator kauft.
Ticketinhaber*in: Der/die Käufer*in des Tickets und/oder jede Person, die das Ticket vorlegt oder besitzt.

ART. 2 - TICKETPREIS - TICKETABHOLUNG

2.1 Der Preis der Tickets entspricht dem auf dem Ticket angeführten Betrag.
2.2 Tickets können dem/der Ticketkäufer*in auf unterschiedliche Weise verkauft werden, je nachdem, welche Art von Vertriebskanal der Organisator gewählt hat. Tickets können folgendermaßen zur Verfügung gestellt werden: in Papierform und in digitaler Form.

ART. 3 – RECHTMÄSSIGKEIT DER TICKETS UND VERBOTE

3.1 Der Zutritt zu den Gärten von Schloss Trauttmansdorff ist nur Inhabern von gültigen Tickets gestattet, die beim Organisator rechtmäßig erstanden oder von diesem (in jeglicher Form, zum Beispiel über Einladungscoupons) über die offiziellen Kanäle bereitgestellt wurden.
3.2 Das Ticket gilt für den ganzen Tag; das Ticket kann nicht aufgeteilt oder wiederverwendet werden.
3.3 Der Organisator ist nicht verpflichtet, verloren gegangene, beschädigte, zerstörte, gestohlene oder unleserliche Tickets zu ersetzen.
3.4 Es ist strengstens untersagt, das Ticket zu Gewinnzwecken weiterzuverkaufen, sofern der Organisator keine besonderen Vereinbarungen mit Drittparteien getroffen hat.
3.5 Das Ticket darf darüber hinaus nicht ohne vorherige Zustimmung des Organisators zu kommerziellen, werblichen oder verkaufsfördernden Zwecken an Dritte übertragen oder abgegeben werden. Sollten die Tickets bei unbefugten Dritten gekauft worden sein oder sollte das Ticket gestohlen, gefälscht, unleserlich, kopiert worden sein, ist der Ticketinhaber nicht zum Zugang zur Veranstaltung / zum Event berechtigt.
3.6 Nach dem Verlassen der Gärten von Schloss Trauttmansdorff verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.7 Es sind keine Rabatte für Vorteilskarten oder Gästekarten vorgesehen.
3.8 Die Gärten von Schloss Trauttmansdorff ist nicht an folgenden Aktionen beteiligt: Initiative „18app“; Museumscard (Museen in Südtirol, Young & Museum (kostenloser Eintritt in Museen mit abo+), Museumobil (Kombiticket für die öffentlichen Verkehrsmittel und 80 Museen, Sammlungen und Ausstellungsorte in Südtirol).
3.9 Die Gärten von Schloss Trauttmansdorff können als öffentliche Einrichtung nur Bargeldbeträge bis 999,99 € akzeptieren. Höhere Beträge müssen mit EC-Karte/VISA- oder Mastercard-Kreditkarte gezahlt werden. 3.10 Die Zahlung per Rechnung kann nur nach Registrierung und Übermittlung der korrekten Rechnungsdaten erfolgen. 

ART. 4 – RÜCKERSTATTUNG DES TICKETS

 4.1 Der Organisator behält sich das Recht vor, seine Tätigkeit einzustellen. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung des Tickets ausschließlich durch den Organisator nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Der/die Ticketinhaber*in nimmt auch zur Kenntnis, dass bestimmte Umstände wie widrige Wetterbedingungen, Sicherheits- und Ordnungsgründe, höhere Gewalt oder andere organisatorische Faktoren, die nicht dem Organisator zuzurechnen sind, zu einer solchen Aussetzung führen können. Jedwede Haftung des Organisators in solchen Situationen ist ausgeschlossen.
4.3 Der Organisator haftet in keiner Weise für zusätzliche Kosten, Gebühren, Auslagen oder Schäden, die dem/der Ticketinhaber*in entstehen. 

ART. 5 – BEZAHLUNG BEI ONLINEKAUF VON TICKETS UND FÜHRUNGEN

 5.1 Zahlungen beim Onlinekauf von Tickets und Führungen ausschließlich über das pagoPA-Zahlungssystem erfolgen. Dabei werden die Kunden automatisch auf das Südtiroler ePayS-Zahlungsportal weitergeleitet.
5.2 Auf dem pagoPA-Zahlungsportal kann man sich entweder mit einer E-Mail-Adresse oder Ihrem SPID (digitale Identität) anmelden. Für diesen Dienst fallen Spesen von 1,00 € bis 2,00 € für die Transaktion an. 

ART. 6 – BEZAHLUNG AUF RECHNUNG 

6.1 Nach Genehmigung ist bei Firmen/Institutionen auch eine Bezahlung mit nachträglicher Rechnung möglich. Die Bezahlung auf Rechnung muss vor dem Termin vereinbart werden und die notwendigen Daten vorher mitgeteilt werden. Die Ausstellung einer Rechnung bei Bezahlung vor Ort ist nicht möglich. 
In Italien werden ab dem 01.01.19 nur noch elektronische Rechnungen ausgestellt. Die Empfänger der Rechnung erhalten diese nach dem Besuchstermin über den gesetzlich vorgegebenen Weg (SDI-Portal oder PEC-Adresse). Italienische Firmen müssen verpflichtend das Zahlungssystem Pago PA verwenden. Im Ausland wird die Rechnung nach dem Besuchstermin per E-Mail übermittelt.
6.3 Alle Rechnungen sind innerhalb 30 Tage nach Erhalt zu bezahlen.
6.4 Ab Juli 2017 werden alle Rechnungen inkl. Mwst über € 77,74, mit einer Verwaltungssteuer (virtuelle Stempelsteuer) von € 2,00 zu versehen, welche zusammen mit dem Rechnungsbetrag einzuzahlen ist. ART. 7 – RESERVIERUNG VON FÜHRUNGEN

Die kostenlose Stornierung oder Änderung der vereinbarten Führung ist bis 5 Arbeitstage vor dem Termin möglich.
7.2 Wenn kurzfristig weniger Personen als angemeldet teilnehmen, kann ein Mindestpreis berechnet werden.
7.3 Bei Verspätung kann die gebuchte Führung nicht mehr garantiert werden. 

ART. 8 – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Käufer*innen und anderen Ticketinhaber*innen durch Offenlegung am Eingang, innerhalb der Location und auf der Website bekanntgemacht werden, stellen den einzigen bestehenden Vertrag zwischen den Parteien dar. Mit dem Kauf des Tickets (für die Käufer) und dessen Vorweisung beim Empfangspersonal zum Zeitpunkt des Eintritts (für andere Inhaber) werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt und akzeptiert.
8.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich italienischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand ausschließlich das Gericht Bozen